Rechtliche Grundlagen für Drohnenflüge

Sicher und rechtskonform fliegen. Professionelle Drohnen-Dienstleistungen im Einklang mit deutschen und europäischen Vorschriften.

Rechtssicher in der Luft

Der Betrieb von Drohnen in Deutschland unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) bildet seit dem 31. Dezember 2020 die einheitliche Rechtsgrundlage für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für private und gewerbliche Drohnenflüge und sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und Rechtssicherheit.

Als professioneller Drohnen-Dienstleister ist es unsere Pflicht und unser Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Unsere Piloten sind umfassend geschult, zertifiziert und verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen für den gewerblichen Drohnenbetrieb.

Zertifizierte Piloten

Alle unsere Piloten verfügen über das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 und den EU-Kompetenznachweis A1/A3.

Vollversichert

Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung mit umfassendem Schutz für alle Einsätze.

DSGVO-konform

Datenschutzkonforme Durchführung aller Aufträge gemäß DSGVO und Persönlichkeitsrechten.

Die EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Sie unterscheidet nicht mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung – es gelten für alle Drohnenpiloten die gleichen Grundregeln. Die Verordnung teilt den Drohnenbetrieb in drei Hauptkategorien ein: die offene Kategorie (für Standardoperationen), die spezielle Kategorie (für Operationen mit erhöhtem Risiko) und die zertifizierte Kategorie (für Hochrisiko-Operationen).

Die meisten gewerblichen Inspektionen finden in der offenen Kategorie statt, die in drei Unterkategorien unterteilt ist:

Kategorie A1

Drohnen: Unter 900g (C0, C1)

Personen: Überflug erlaubt

Lizenz: EU-Kompetenznachweis A1/A3

Anwendung: Kleine Inspektionen, Fotografie

Kategorie A2

Drohnen: Unter 4kg (C2)

Personen: 30m Mindestabstand

Lizenz: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Anwendung: Professionelle Inspektionen

Kategorie A3

Drohnen: Unter 25kg (C2, C3, C4)

Personen: 150m Mindestabstand

Lizenz: EU-Kompetenznachweis A1/A3

Anwendung: Großflächige Inspektionen

Drohnenführerschein und Lizenzen

Für den gewerblichen Betrieb von Drohnen sind je nach Einsatzbereich unterschiedliche Qualifikationen erforderlich. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt durch vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Stellen.

EU-Kompetenznachweis A1/A3 EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 Standard Scenarios

EU-Kompetenznachweis A1/A3

Auch bekannt als: Kleiner Drohnenführerschein

Anforderungen: Online-Schulung und Prüfung, 40 Multiple-Choice-Fragen, 75% Bestehensgrenze, Mindestalter 16 Jahre

Berechtigt für: Drohnen 250g bis 25kg in Kategorie A1 und A3

EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Auch bekannt als: Großer Drohnenführerschein

Anforderungen: EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, praktisches Selbststudium, 30 Multiple-Choice-Fragen (3 Fachgebiete), 75% Bestehensgrenze

Berechtigt für: Drohnen bis 4kg in Kategorie A2 (näher an Personen)

Unsere Qualifikation: Alle AerIQ-Piloten verfügen mindestens über das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 und sind für professionelle Inspektionen in allen Kategorien zertifiziert.

Drohnenklassen (C-Klassifizierung)

Seit 2022 müssen neu in Verkehr gebrachte Drohnen eine C-Klassifizierung tragen. Diese Kennzeichnung gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften und Sicherheitsmerkmale der Drohne. Die Klasse bestimmt, in welchen Unterkategorien die Drohne betrieben werden darf.

Klasse Gewicht Fernidentifizierung Geo-Awareness Kategorie
C0 < 250g Nein Nein A1
C1 < 900g Ja Ja A1
C2 < 4kg Ja Ja A2, A3
C3 < 25kg Ja Ja A3
C4 < 25kg Nein Nein A3

Flugverbotszonen und Beschränkungen

Nicht überall dürfen Drohnen fliegen. Die EU-Drohnenverordnung und nationale Regelungen definieren klare Flugverbotszonen zum Schutz der Sicherheit, Privatsphäre und sensibler Bereiche.

Absolute Flugverbote

  • Flughäfen: 1,5 km Umkreis
  • Menschenansammlungen: Veranstaltungen, Demos
  • Behörden: Bundes- und Landesbehörden
  • Industrieanlagen: Kraftwerke, Raffinerien
  • Naturschutzgebiete: Geschützte Gebiete
  • Einsatzorte: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste
  • Gefängnisse: JVAs und Haftanstalten

Beschränkungen

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Kontrollierter Luftraum: Maximal 50 Meter
  • Sichtflug: Drohne muss sichtbar bleiben (VLOS)
  • Wohngebiete: Nur mit Erlaubnis überfliegbar
  • Privatgrundstücke: Genehmigung erforderlich
  • Nachtflüge: Besondere Genehmigung nötig
  • Alkohol/Drogen: Absolutes Flugverbot

Versicherungspflicht

In Deutschland besteht seit 2005 eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Drohnen – unabhängig von Gewicht, Verwendungszweck oder Nutzungsart. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für private Hobbypiloten und gewerbliche Betreiber.

Private Drohnenversicherung

Für private Nutzung reicht oft eine Erweiterung der Privathaftpflicht:

  • Deckung für Schäden an Dritten
  • Personen- und Sachschäden
  • Meist bis 250g automatisch enthalten
  • Darüber hinaus: Erweiterung erforderlich

Wichtig: Private Haftpflicht deckt keine gewerbliche Nutzung ab!

Gewerbliche Drohnenversicherung

Für professionelle Dienstleister zwingend erforderlich:

  • Berufshaftpflicht für Drohnenbetrieb
  • Höhere Deckungssummen
  • Vermögensschäden abgedeckt
  • Weltweite Gültigkeit möglich
  • Optional: Kaskoversicherung für Drohne selbst

Unsere Absicherung: Vollumfängliche gewerbliche Haftpflicht für alle Einsätze.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Der Einsatz von Kameradrohnen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln den Umgang mit Bild- und Videoaufnahmen aus der Luft.

Verboten ohne Genehmigung

  • Aufnahmen von Privatgrundstücken
  • Überwachung von Gärten und Terrassen
  • Identifizierbare Personen ohne Einwilligung
  • Veröffentlichung ohne Zustimmung
  • Systematische Überwachung

Erlaubt mit Dokumentation

  • Aufnahmen mit schriftlicher Einwilligung
  • Eigenes Grundstück
  • Öffentliche Bereiche (mit Einschränkungen)
  • Anonymisierte Aufnahmen
  • Gewerbliche Fotografie mit Vertrag

Unsere Datenschutz-Praxis

Einwilligungserklärungen vor jedem Einsatz

Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO

Datensparsamkeit bei Aufnahmen

Anonymisierung bei Veröffentlichung

Löschfristen und Archivierung

Sichere Datenspeicherung und Übertragung

Registrierung und Kennzeichnung

Alle Drohnenbetreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und ihre Drohnen entsprechend kennzeichnen. Diese Maßnahme dient der Identifizierung bei Verstößen und Unfällen.

Registrierungspflicht

Wer muss sich registrieren?

  • Betreiber von Drohnen ab 250g
  • Betreiber von Drohnen unter 250g mit Kamera
  • Alle gewerblichen Drohnenbetreiber

Wo registrieren?

Online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das Portal für unbemannte Luftfahrtsysteme. Die Registrierung ist kostenlos und gilt für 3 Jahre.

Kennzeichnungspflicht

Anforderungen:

  • Feuerfeste Plakette mit e-ID
  • Gut sichtbar an der Drohne angebracht
  • Dauerhaft lesbar und haltbar
  • Enthält die Betreiber-Registrierungsnummer

Wichtig: Die Kennzeichnung muss vor dem ersten Flug angebracht werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

Professionell. Zertifiziert. Rechtssicher.

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