Der Betrieb von Drohnen in Deutschland unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) bildet seit dem 31. Dezember 2020 die einheitliche Rechtsgrundlage für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für private und gewerbliche Drohnenflüge und sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und Rechtssicherheit.
Als professioneller Drohnen-Dienstleister ist es unsere Pflicht und unser Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Unsere Piloten sind umfassend geschult, zertifiziert und verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen für den gewerblichen Drohnenbetrieb.
Alle unsere Piloten verfügen über das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 und den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung mit umfassendem Schutz für alle Einsätze.
Datenschutzkonforme Durchführung aller Aufträge gemäß DSGVO und Persönlichkeitsrechten.
Die EU-Drohnenverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Sie unterscheidet nicht mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung – es gelten für alle Drohnenpiloten die gleichen Grundregeln. Die Verordnung teilt den Drohnenbetrieb in drei Hauptkategorien ein: die offene Kategorie (für Standardoperationen), die spezielle Kategorie (für Operationen mit erhöhtem Risiko) und die zertifizierte Kategorie (für Hochrisiko-Operationen).
Die meisten gewerblichen Inspektionen finden in der offenen Kategorie statt, die in drei Unterkategorien unterteilt ist:
Drohnen: Unter 900g (C0, C1)
Personen: Überflug erlaubt
Lizenz: EU-Kompetenznachweis A1/A3
Anwendung: Kleine Inspektionen, Fotografie
Drohnen: Unter 4kg (C2)
Personen: 30m Mindestabstand
Lizenz: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Anwendung: Professionelle Inspektionen
Drohnen: Unter 25kg (C2, C3, C4)
Personen: 150m Mindestabstand
Lizenz: EU-Kompetenznachweis A1/A3
Anwendung: Großflächige Inspektionen
Für den gewerblichen Betrieb von Drohnen sind je nach Einsatzbereich unterschiedliche Qualifikationen erforderlich. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt durch vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannte Stellen.
Auch bekannt als: Kleiner Drohnenführerschein
Anforderungen: Online-Schulung und Prüfung, 40 Multiple-Choice-Fragen, 75% Bestehensgrenze, Mindestalter 16 Jahre
Berechtigt für: Drohnen 250g bis 25kg in Kategorie A1 und A3
Auch bekannt als: Großer Drohnenführerschein
Anforderungen: EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, praktisches Selbststudium, 30 Multiple-Choice-Fragen (3 Fachgebiete), 75% Bestehensgrenze
Berechtigt für: Drohnen bis 4kg in Kategorie A2 (näher an Personen)
Unsere Qualifikation: Alle AerIQ-Piloten verfügen mindestens über das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 und sind für professionelle Inspektionen in allen Kategorien zertifiziert.
Seit 2022 müssen neu in Verkehr gebrachte Drohnen eine C-Klassifizierung tragen. Diese Kennzeichnung gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften und Sicherheitsmerkmale der Drohne. Die Klasse bestimmt, in welchen Unterkategorien die Drohne betrieben werden darf.
Nicht überall dürfen Drohnen fliegen. Die EU-Drohnenverordnung und nationale Regelungen definieren klare Flugverbotszonen zum Schutz der Sicherheit, Privatsphäre und sensibler Bereiche.
In Deutschland besteht seit 2005 eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Drohnen – unabhängig von Gewicht, Verwendungszweck oder Nutzungsart. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für private Hobbypiloten und gewerbliche Betreiber.
Für private Nutzung reicht oft eine Erweiterung der Privathaftpflicht:
Wichtig: Private Haftpflicht deckt keine gewerbliche Nutzung ab!
Für professionelle Dienstleister zwingend erforderlich:
Unsere Absicherung: Vollumfängliche gewerbliche Haftpflicht für alle Einsätze.
Der Einsatz von Kameradrohnen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln den Umgang mit Bild- und Videoaufnahmen aus der Luft.
Einwilligungserklärungen vor jedem Einsatz
Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO
Datensparsamkeit bei Aufnahmen
Anonymisierung bei Veröffentlichung
Löschfristen und Archivierung
Sichere Datenspeicherung und Übertragung
Alle Drohnenbetreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und ihre Drohnen entsprechend kennzeichnen. Diese Maßnahme dient der Identifizierung bei Verstößen und Unfällen.
Wer muss sich registrieren?
Wo registrieren?
Online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das Portal für unbemannte Luftfahrtsysteme. Die Registrierung ist kostenlos und gilt für 3 Jahre.
Anforderungen:
Wichtig: Die Kennzeichnung muss vor dem ersten Flug angebracht werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Sie benötigen professionelle Drohnen-Dienstleistungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
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